Lockangebote oder nur ein "Versehen"

Diskutiere Lockangebote oder nur ein "Versehen" im Zubehör Forum im Bereich *** Allgemein***; Hallo, hab seit kurzem eine Saeco Royal mit InTaFi. Bin dann mal ans stöbern nach Reiniger, Kügelchen und Fetten gegangen. Steht ja viel im...
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  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #1
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martin+martina
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Hallo,

hab seit kurzem eine Saeco Royal mit InTaFi. Bin dann mal ans stöbern nach Reiniger, Kügelchen und Fetten gegangen. Steht ja viel im Forum über Pflege und Wartung. Bei meinem Preisvergleich für die InTaFi-Beutel hab ich dann ein Schnäppchen gefunden, 6 Beutel für 4,90 EUR (Schon gut, weiß mittlerweile auch, daß dies für den Preis gar nicht geht.)

Mich interessiert, ob andere auch solche Erfahrungen haben. Nenne hier auch nicht die Internetseite von der ich mich "locken" lies.

Gruß aus dem Schwarzwald
Martin
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #2
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Pappie
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Hallo m&m`s.
Tscha, mit diesen Angeboten ist das immer so eine Sache. Steht da in der Artikelbeschreibung eindeutig und unmissverständlich das der Preis von 4,90 € für alle 6 Beutel ( 6 x1 Beutel oder 6er Pack für 4,90 € ) gemeint ist, muss der Verkäufer dir die Ware auch gegen diesen Preis aushändigen.

Könnte im Bedarfsfall eingeklagt werden, allerdings findet Ihr bestimmt keinen Richter der diesen Streitfall zulassen würde -höchstens mit 200 weiteren Klägern als Klägergemeinschaft.

Aber es ist schon mal sehr gut, dass Ihr darauf achtet, und nicht gleich jedem Lockangebot nachlauft.

Ihr dürft aber auch eins nicht vergessen, in Deutschland noch einigermaßen gute Geschäfte zu machen wird immer schwerer, wenn man dabei ehrlich bleiben will. Angeblich besitzt Deutschland ca. 75% aller weltweit vorkommenden Gesetzestexte!!

Wenn dem dann wirklich so ist, kann man sich leicht vorstellen, dass man heute, mit einem entsprechendem RA im Rücken, wirtschaftlich die größten Kapriolen schlagen kann ohne das man wirklich nachhaltig zur Verantwortung gezogen werden kann.
Das da dann aber die korrekten drunter leiden -und manchmal auch mitmachen (müssen?)- ist ab und an sogar verständlich. Allerdings in zweierlei Hinsicht nicht gut.
Das Net läd auch noch dazu ein.
Und die Trix dafür bekommt man dann im TV noch frei Haus geliefert.

Denn Billig ist heute nicht mal mehr Schrott. (Nicht war SD -Maschine aus E-Bay- )

Die sicherere Seite ist immer der Händler in Eurer Nähe, dort könnt Ihr die Preise vergleichen und den Artikel prüfen.
Im Sonderangebot könnt Ihr euch dann auch ruhig ein sechser Pack kaufen. Ist ja lange genug Garantie drauf.

Ob die Teile dann auch noch wirklich sinnvoll sind, will ich nicht entscheiden. Ich entkalke und reinige die Maschinen in regelmässigen -nach Bezugsmänge- Abständen und habe bisher noch keinen Ärger gehabt.
Ich kann mir aber vorstellen das Gitty Euch noch einen wissenschaftlich fundierten Rat geben wird.

( Gitty, das ist, mit meinem Ganzen Respeckt für deine Kompetenz, ehrlich gemeint!!! )

Gruß an Euch von P aus B in HH.

So nu aber hoch die Tassen.
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #3
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Gitty
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So wie ich das lese geht es doch nur um den Preis und da ich kein InTaFil benutze habe ich da auch keine Erfahrungswerte anzubieten.
Meine einzige Ionentauscher-Entkalkungsanlage hängt stillgelegt am Hausanschluss im Keller, denn jetzt gerade sind physikalische Anlagen "besser" .... und morgen?
Für mich gilt das Motto: Was gestern modern war, ist heute altmodisch, aber was gestern gut war, ist auch heute noch gut ;)!

Zurück zum Thema: Also wenn's billig ist würde ich kaufen - nur nicht gegen Vorkasse 8) !
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #4
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martin+martina
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@ Pappie
Du hast recht rumstreiten bringt als einzelner nicht viel, und billigangebote sollte man genaustens prüfen.
(Habe übrigens per Mail nachgefragt gehabt. Ein Mitarbeiter, "der auch nur auf der Internetseite schaute" so in einem späteren Antwortmail, bestätigte mir den Preis.) Also auch bei Anfragen nicht alles glauben.
Aushändigen muß er nicht, es sieht im Internet mit falschen Angaben anders aus. Hab ein Gerichtsurteil gefunden wo das steht.
Danke für Deinen ausführlichen Beitrag.

@Gitty
Du hast recht, nur noch per Nachnahme!
Auch Dir Danke


Auf weiterhin köstlichen Kaffeegenuß.

Gruß aus dem Schwarzwald
Martin
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #5
Andy
Andy
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Original von martin+martina
(Habe übrigens per Mail nachgefragt gehabt. Ein Mitarbeiter, "der auch nur auf der Internetseite schaute" so in einem späteren Antwortmail, bestätigte mir den Preis.)

Warum hast Du Dir die Sachen dann nicht gleich schicken lassen? Das war Dein Schnäppchen des Jahres.

Jeder kann ja Fehler machen aber wenn das Masche ist, freuen sich die anderen Händler sehr über so einen Kollegen. So unlauterer Wettbewerb und Abmahnung und ...
Die sind da wie die Geier.
Als Privatperson vergiß es besser gleich wieder.
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #6
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martin+martina
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Original von Andy
Warum hast Du Dir die Sachen dann nicht gleich schicken lassen? Das war Dein Schnäppchen des Jahres.

Hab ich ja, aber es kam ja nur ein Beutel X(

Original von Andy
Jeder kann ja Fehler machen aber wenn das Masche ist, freuen sich die anderen Händler sehr über so einen Kollegen. So unlauterer Wettbewerb und Abmahnung und ...
Die sind da wie die Geier.
Als Privatperson vergiß es besser gleich wieder.

Da Sie nicht unbedingt liefern müssen (es gibt ein Urteil), bekommt höchstens der Mitarbeiter einen auf den Deckel. Das Geschäft haben Sie gemacht. Aber halt nur ein mal :( . Von dem her hast Du recht, es freuen sich anderen "anständigen" Händler :]

Gruß aus dem Schwarzwald
Martin
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #7
Andy
Andy
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Original von martin+martina
Hab ich ja, aber es kam ja nur ein Beutel X(

Is ja dreist.

Original von martin+martina
Da Sie nicht unbedingt liefern müssen (es gibt ein Urteil), bekommt höchstens der Mitarbeiter einen auf den Deckel. Das Geschäft haben Sie gemacht.

Von welcher Instanz?

Also ich kenne das aus meinen zahllosen, nervigen BGB Vorlesungen etwas anders. Da war so etwas wie Erfüllungsgehilfe:

§ 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.

Aber ist schon etwas her und mein Lieblingsfach war es auch nicht.
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #8
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martin+martina
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Hallo Andy,

hab Dir mal den Link hier.

http://www.advokat.de/journal/2_67_0/

Thema "Falsche Preisangabe im Internet" vom
Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az. 9 U 94/02)

Gruß
Martin
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #9
Andy
Andy
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OLG ist ja schon mal prima aber hier liegt der Fall nur ähnlich. Aber nur fast. Wo ist denn die Anfechtung des Kaufvertrages?

Im Fall ist ja der Vertrag angefochten und bei Euch nicht. Kaufvertrag (§§433 ff) besteht aus zwei Teilen. Einmal Vertrag und dann Austausch Geld/Ware. Ist für den Laien schwer, sind aber völlig unterschiedliche Sachen.

Euer Kaufvertrag war ok und zustande gekommen und keinesfalls angefochten. Die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen lauteten klar 6 für X.

Mit dem Vertrag verpflichtet er sich zu liefern. Aber die aus dem Vertag resultierende Lieferung war nicht ok. Also Schuldnerverzug ... blabla... (§§241ff)

BTW: Irrtum hier §§119/120 iVm §121
D.h. die Anfechtung des Vertrages muß unverzüglich erfolgen. Was ja auch im OLG Fall geschah.


Aber ich bin ja kein Anwalt.
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #10
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martin+martina
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Hallo Andy,

jetzt muß ich aber nochmal nachfragen.
Daß der Fall nicht ganz gleich ist war mir schon klar,
aber das ich was "offiziell" Anfechten kann nicht so ganz.

Muß ich nicht gleich zum Anwalt mit entsprechenden Kosten, die nicht im Verhältnis zu Streitwert stehen?

Was meinst Du mit Anfechten.
Ein Mail, in dem ich meine Meinung darstellte (Schuld bei der Firma, durch Bestätigung der Angaben) hab ich geschrieben. Aber das ist keine Anfechtung Oder?

Gruß
Martin
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #11
Andy
Andy
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;-)))

Ne, Du mußt ja nicht Anfechten, sondern er und zwar den Vertrag. Das hat er ja nicht getan.

Anfechten heißt, daß er Dir erklären muß (Anfechtungserklärung), dass er sich geirrt hat (geht nicht immer; Nicht jeder Irrtum ist ein Grund zur Anfechtung) und dass er seiner Verpflichtung nicht nachkommen will. (daraus entsteht dann ggf. ein Schadensanspruch für Euch).

Für die Anfechtung braucht man keinen Anwalt. Man muß ihm nur diese WE zukommen lassen. Wie ist egal.

Das hätte aber schon sein Erfüllungsgehilfe machen müssen, denn das habt Ihr ihn ja explizit gefragt.
Nach der Lieferung ist das IMHO zu spät.

Das ist natürlich alles graue Theorie. Er wird sich wahrscheinlich nicht beirren lassen, bis ein Anwalt schreibt. Aber das lohnt nicht bei der Summe. Also Verbraucherzentrale, Hertseller informieren oder ....
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #12
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Gitty
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Wäre es nicht sinnvoll den Namen der Firma zu nennen, bevor ein anderer Schnäppchenjäger die gleiche negative Erfahrung machen muss ?(
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #13
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martin+martina
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Nun, da sich das so stark entwickelt und danach gefragt wird, nenne ich auch Namen. Wollte erstmal allgemein darüber was hören.

Zuvor aber ein Lob ans Forum, richtig aktiv. Macht das das Koffein? :D

Die Internetseite ist www.bonespresso.de . Die Kaufabwicklung geht über Marcedo Shopservice GmbH & Co. KG.

Thema: ist "Lockangebote" oder nur ein Versehen.
(Bitte selbst entscheiden)

PS: Die Stückzahl beim betreffende Artikel wurde mittlerweile korrigiert. Hab meinen Bewertung dazu geschrieben.
Die fehlende Ware steht noch aus. Warten wir mal.

Gruß
Martin
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #14
Andy
Andy
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Original von martin+martina
Zuvor aber ein Lob ans Forum, richtig aktiv. Macht das das Koffein? :D

Wir sind hier ne ganz gute Truppe und für meinen Teil muss ich sagen, Zufall, hab die Woche frei und lümmele mich rum. Ist aber gerade vorbei mit lustig, mein Schatz kam von der Arbeit und die hat das RundumSorglospacket gebucht. Mit lecker Milchmixgetränk (1/2 Glas Milch (großes Glas) bis oben aufgeschäumt, 1,5 Espresso und etwas Kakao) und dazu frische Berliner.
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #15
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Pappie
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Hallo zusammen, wollte hier eigendlich keine Lawiene lostreten. Aber es hat sich gelohnt.

Andy schreibt da schon ganz richtig. Irrtümer in einem Angebot sind selbstverständlich frei zur Berichtigung und führen nicht zwangsläufig zur Verpflichtung, den Artikel zu dem Irrtümlich angebotenen Preis zu verkaufen.
Hier liegt es deshalb anders: Der Angestellte hat auf Nachfrage den -immer noch irrtümlichen Preis- als richtig bestätigt. Jetzt ist der Verkäufer -da ein persönliches und somit verbindliches Angebot an euch ergangen ist- verpflichtet, den Artikel zum ausgewiesenen Preis zu liefern. ( Kam bei Andy auch schon ) Eine Anfechtung seinerseits würde vor Gericht keinerlei Bestand haben.
Liefert er nicht die anderen 5 (fünf) vereinbarten Einheiten ( auf seine Kosten ), steht euch nach Anmahnung das Recht zu, die Teile in einem anderen Laden günstig ( Kostenminderungspflicht ) zu erwerben, und ihm den Höherpreis in Rechnung zu stellen. Ist nähmlich ähnlich gelagert wie ein Fixgeschäft.

Allerdings würde ich in Eurer Stelle die Sache auf sich beruhen lassen. 1. Ihr habt Laufereien, Schreibereien, Nervereien und der arme Kerl der Euch den Preis -unwissendlich- bestätigt hat verliert höchstwarscheinlich seinen Job.
Da müsst Ihr jetzt entscheiden, ob Recht durchsetzen immer sinnvoll ist?
Oder es nicht schöner für Euch ist, bei einer guten Tasse Kaffee Euch zu freuen, dass Ihr einer armen Wurst den Arbeitsplatz erhalten habt. Das schaffen zur Zeit nämlich nicht einmal hochbezahlte Politiker.

Und Ihr habt so oder so was Gutes davon, nämlich wieder was gelernt.

Das ist auch der Blues

Mach mir jetzt nen Kaffee, hab schon ganz trockne Finger.
 
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  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #16
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Gitty
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  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #17
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martin+martina
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Ist eine recht Interessante Runde geworden. Viele Infos für mich, und hoffentlich auch für andere.

Pappie hat schon recht. Den armen Angestellten will ich natürlich nicht um seinen Job bringen. Denke diese Runde hat viel Positives gebracht. Draufgelegt hab ich ja nicht, nur halt kein Schnäppchen gemacht :evil: . Aber damit lässt sich's leben.

@Pappie
stell doch die Saeco neben den PC (oder anders rum),
dann kannst Du während dem schreiben Deinen Kaffee genießen ;)

Danke nochmals an ALLE für Ihre Beiträge
Martin
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #18
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Pappie
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Sag mal pappie, warst Du einmal "lawyer" in New Orleans ?

Wäre sicherlich eine sehr interessante Angelegenheit,
Das richtige Kaff, der richtige Kaff und Cajoun bis Chicagoblues alles dabei. Nebenbei könnt man auch noch fröhlich arbeiten. Aber, ist nicht so.
Hab hier das richtige Kaff, den richtigen Kaff, und extrem gute Leute in einem hervorragendem Forum.

Ausserdem glaube ich, da mein Beruf zu den am meist verbreitesten in den USA gehört, das ich dort wohl kaum richtig Fuß fassen könnte. Wollte?

@Pappie
stell doch die Saeco neben den PC (oder anders rum),
dann kannst Du während dem schreiben Deinen Kaffee genießen

Habe keine Saeco. Aber nicht lachen, hinter mir steht eine Solis Master Top als Ersatzgerät. Und ich denke das ich die nachher mal in Betrieb nehmen werde. Dann trocknen mir auch bis zum nächsten Sommer nicht die Dichtungen zu sehr aus.

Kurz noch einmal zurück.
Kaum ein Mensch macht sich wirklich Gedanken über die Konsequezen welche sein Handeln manchmal hervorrufen.
Beispiel: Ein Autofahrer nimmt dem Nächsten die Vorfahrt, der regt sich über diesen ach so argen Menschen dermassen auf, dass er ihn mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verstehen gibt, welch unnützer und überflüssiger Zeitgenosse er doch sei.
Eigendlich war dieser auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zu Frau und Kindern. Jetzt bekommt er aber -ob dieses Zwischenfalls- so schwere Schuldgefühle durch sein falsches Handeln, das ihm -durch fehlende Konzentration- die ausreichende Aufmerksamkeit für den Verkehr fehlt, und er einen schweren Unfall verursacht, bei der eine ganze Gruppe Menschen stirbt.

Nach aussen hin ist für den Betrachter alles einfach, weil der wahre Sachverhalt erstens nicht bekannt ist und zweitens ja auch überhaupt nicht beachtet werden würde.

Die Opfer sind klar!

Aber wer ist nun der wirkliche Täter.

Ihr glaubt sicherlich, dass das sehr weit überzogen und an den Haaren herbeigezogen ist.

Glaubt mir ruhig, Tagtäglich sterben Menschen genau aus diesem Grund.
Dem einen Vergeben kann einem Anderen das Leben retten.
Diese Gedankenlosigkeit betrifft uns alle und keiner ist davon ausgenommen.

Deshalb, bevor wir etwas unternehmen wo wir auch noch die Zeit zum überlegen haben, sollten wir die möglichen Konsequenzen und deren Folgen bedenken, und in unserem dann folgendem Handeln die verhältnissmässigkeit der Mittel abwegen.

Was dann meist passiert ist wie ein Silvesterböller, es verpufft einfach nur.
 
  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #19
Andy
Andy
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Original von Pappie
Deshalb, bevor wir etwas unternehmen wo wir auch noch die Zeit zum überlegen haben, sollten wir die möglichen Konsequenzen und deren Folgen bedenken, und in unserem dann folgendem Handeln die verhältnissmässigkeit der Mittel abwegen.

Volle Zustimmung. Die Bundeswehr hat das ja schon lange erkannt und es hatte mir oft geholfen( am nächsten Morgen war alles nur noch halb so schlimm), deshalb gibt es ja § 6 (1) in der WBO (Wehrbeschwerdeordnung):

Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht ... eingelegt werden ...
 
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  • Lockangebote oder nur ein "Versehen" Beitrag #20
G
Gitty
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Original von Andy
Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht ... eingelegt werden ...
Eigentlich eine poetische Zeitangabe für einen Gesetzestext, im HGB ist so was eher selten zu finden!

(Eigentlich recht schwammig: Was ist eine Nacht, gilt dafür auch Zulu-Zeit,......)
 
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