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Xl_Street_Customs
Teetrinker
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- 29.06.2007
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- 17
---gelöscht---
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Preis : Macht mir ein Angebot !!!
Die Maschine ist momentan auf Ebay...........![]()
Was willst du uns damit sagen?
Hast du das Photo von eBay geklaut oder steht deine Maschine etwa schon im eBay und du hast vor gegen deren Geschäftsbedingungen zu verstoßen indem du sie auch vorzeitig verkaufen würdest?
Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).
Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:
-Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
-Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
-Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Mf.Ronny![]()