K
Kaffeemonster1
Teetrinker
- Dabei seit
- 28.10.2009
- Beiträge
- 9
Hi Leute,
ersteinmal ein Riesenlob ans Forum hier. Nach dem was ich bisher hier gelesen habe, ist das hier wirklich absolut Top und lobenswert.
Ich habe da mal eine Frage an die Kenner, und zwar:
Durch eine Diskussion mit einem Kumpel, dachte ich mir mir, ich stelle die Frage mal hier ins Forum, da hier Leute sind die sich richtig gut mit den Kaffeeautomaten auskennen.
Ist es erlaubt (seitens Jura) gebrauchte Kaffeevollautomaten (auch gewerblich, z.B. eBay) zu verkaufen?
Wie sieht es beispielsweise aus, wenn man defekte Maschinen von Jura ankauft, diese repariert und anschließend dann wieder verkauft?
Man liest ja auch immer wieder von autorisierten Jura- Händlern. Wo ist da der Unterschied zu anderen Händlern? Wie kann man eigentlich autrisierter Jura Händler werden (welche Voraussetzungen/ Kosten usw.).
Es wäre super wenn mir der ein oder ander da vielleicht weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
ersteinmal ein Riesenlob ans Forum hier. Nach dem was ich bisher hier gelesen habe, ist das hier wirklich absolut Top und lobenswert.
Ich habe da mal eine Frage an die Kenner, und zwar:
Durch eine Diskussion mit einem Kumpel, dachte ich mir mir, ich stelle die Frage mal hier ins Forum, da hier Leute sind die sich richtig gut mit den Kaffeeautomaten auskennen.
Ist es erlaubt (seitens Jura) gebrauchte Kaffeevollautomaten (auch gewerblich, z.B. eBay) zu verkaufen?
Wie sieht es beispielsweise aus, wenn man defekte Maschinen von Jura ankauft, diese repariert und anschließend dann wieder verkauft?
Man liest ja auch immer wieder von autorisierten Jura- Händlern. Wo ist da der Unterschied zu anderen Händlern? Wie kann man eigentlich autrisierter Jura Händler werden (welche Voraussetzungen/ Kosten usw.).
Es wäre super wenn mir der ein oder ander da vielleicht weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße