Hallo
Wenn ich mir meine AGB auf in meinem Shop ansehe (geprüft und zur Verfügung gestellt von der österr. Wirtschaftskammer), so gelten dazu 2 Punkte (XI und XII). Mehr brauch ich dazu nicht sagen.
Wenn ich eine Platine verkaufe und die läuft 3 Monte und dann ist sie defekt (ohne das die Schuld daran an einem anderen Bauteil im Gerät liegt, auf Grund dessen defektes die Platine zerstört wurde) dann bin ich der Letzte der die nicht tauscht.
Kauft jedoch einer eine Platine weil er denkt er spart sich was und baut die halt selber ein, denn das ist ja eh nicht so schwer und dann ist die Platine kaputt, weil was falsch angschlossen wurde. Der Kunde kommt sofort und sagt die funktioniert doch gar nicht, dann werde auch ich mal die Garantie ablehnen, denn bevor ich die Platine verpacke wird sie bei mir an eine Gerät angsteckt und im Testmodus getestet.
Nicht um sonst habe ich für mein Gewerbe um eine Gewerbeberchtigung ansuchen müssen und einen Befähigungsnachweiß dazu erbringen müssen. Daraus ergeben sich für mich Rechte und Pflichten. Genau so wie eine Privatperson (Endverbraucher) seine Rechte und Pflichten hat.
Im Prinzip heißt es, wenn ein Kunde sofort nach dem Kauf zu mir kommt und etwas reklamiert von dem ich weiß, dass es 100% in Ordnung war beim Versand und nicht von einer ausgebildeten Person eingebaut wurde, dann liegt es am Kunden zu beweisen, dass ich mit Vorsatz das Teil defekt an ihn versendet habe.