Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten?

Diskutiere Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? im ..:: Primea ::.. Forum im Bereich *** SAECO / Philips ***; Hallo Hab mal ne Frage ob das bei Saeco so üblich ist: Hab mir vor ca 14 Tagen ne Primea Touch Plus im Internet geholt. Eigentlich wollte ich ja...
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  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #1
B
blackmanticore
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Hallo
Hab mal ne Frage ob das bei Saeco so üblich ist:
Hab mir vor ca 14 Tagen ne Primea Touch Plus im Internet geholt. Eigentlich wollte ich ja eine ausm Laden aber bei dem was ich über die Primea bisher gelesen hab dachte ich sparen was geht damit nicht so viel verloren ist…
Nun ja, die Maschine kam an und machte wirklich super Kaffee – genau 4 Stunden lang, dann machte sie nämlich gar nix mehr. Hab dann gemerkt, dass es am Wassertank liegt und der sich anscheinend immer etwas von der Maschine löste. Ne Woche später kam dann das nächste Problem: Kein Milchschaum mehr, nur noch kalte Milch. Lässt man 10 – 15 Tassen runter dann kommt wieder etwas Schaum.
Hab dann versucht bei Saeco an zu rufen. Nach 3 Tagen kam ich endlich mal durch und die etwas gelangweilte Dame meinte nur die Maschine wurde nicht über sie bezogen und sie können daher auch keine Garantieleistungen geben. SUPER!!!
Is das jetzt bei Saeco so üblich oder kann ich mich doch an nen Servicestützpunkt wenden? Ich frag mich nämlich jetzt jeden Tag warum ich von Jura zu Saeco gewechselt bin.

Walter
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #2
Andy
Andy
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Mensch das Thema ist doch so alt wie das BGB.

1. Kaufvertrag

Dein Ansprechpartner ist der Verkäufer und nur zwischen Euch besteht ein Vertragsverhältnis.

Aus diesem heraus hat Du einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, bei dem in den ersten 6 Monaten der Händler Dir beweisen müßte, dass die Maschine fehlerfrei war. Also 6 Monate sorglos

2. Garantie
Das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die dessen eigenen Regeln unterliegt.

Also grundsätzlich zum Händler mit dem Teil und nur im Ausnahmefall zum Hersteller.

Wobei ich die Aussage dieser Frau bezweifele. Ich kenne die Garantieregeln nicht aber solch einen Passus kann ich mir kaum vorstellen und halte ihn daher für abwegig.

Gruß
Andreas

Original von blackmanticore
Is das jetzt bei Saeco so üblich oder kann ich mich doch an nen Servicestützpunkt wenden?

Natürlich und problemlos. Das weiß ich auch aus eigener Erfahrung. Alles andere wäre absurd.
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #3
oldie
oldie
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Auszug aus den Saeco-Garantie Bedingungen
1. Wir haften dafür, daß dieses neu hergestellte Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an Sie mängelfrei ist. Ein Mangel liegt dabei nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit dieses Gerätes erheblich gemindert bzw. eingeschränkt ist.

die ganze Garantie Bedingungen kannst du hier nachlesen
Garantie


aber natürlich ist erst einmal der Verkäufer in Anspruch zunehmen

Allgemeine Garantiebedingungen der Saeco Handelsgesellschaft mbH, Eigeltingen, für Geräte, die im nichtgewerblichen Bereich eingesetzt werden.

Im Rahmen der nachstehend erläuterten Saeco-Garantie für Ihren neuen Kaffee-vollautomaten haben Sie die Möglichkeit, sich in einem eventuellen Garantiefall an eine unserer autorisierten Servicestellen und an in diesem Vertrag erwähnte Stellen oder direkt an uns zu wenden.
Bitte beachten Sie: Beim Kauf dieses Geräts von einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Händler haben Sie gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem unmittelbaren Verkäufer. Diese gesetzlichen Ansprüche schränken in keinem Fall Ihre Rechte, die Sie gemäß der Richtlinie 1999/44/CE und der national anwendbaren Gesetzgebung haben, ein.
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #4
B
blackmanticore
Gast
Erst mal danke für die schnellen Antworten.

Eigentlich habe ich mich nur deshalb erst bei Saeco gemeldet weil der Maschine ein Zettel bei lag auf dem stand, dass dies im Regelfall schneller ginge.

Hab meinem Händler jetzt ne Mail geschrieben - ans Telefon geht ja leider keiner. Mal sehn was bei raus kommt.

Grüße

Walter
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #5
S
Schlumpie
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Hallo allerseits,

soweit ich weiss, gibt es in Deutschland eine gesetzlich geregelte Garantiebestimmung von 24 Monaten, für alles und jeden!

Im Normalfall wendet sich der Kunde immer an seinen Verkäufer der dann alles regeln kann (mit seinem Lieferanten)

Es sollte aber auch ohne weiteres möglich sein, sich direkt an den Hersteller zu wenden, da dies ja auch gesetzlich geregelt ist. Die verweisen aber auch meistens an den Verkäufer da es hier eher zu Komplikationen kommt, bis die wissen woher das teil kommt usw.

Ein Beispiel aus dem Leben: Meine ist auch defekt!
Habe meinen Lieferanten aus dem NET angemailt und von seinem Lieferant einen Versendeschein (kostenlos) bekommen mit dem ich das Teil dann zu einer zugewiesenen Werkstatt gesendet hab.
Seit 6 Wochen steht das Gerät da und ich soll aber eine neue bekommen.
Da mir das auch zu lange gedauert hat, habe ich mich auch an den Support von Saeco gewendet und die Angaben der Werkstatt (bez. Lieferschwierigkeiten) geschildert. Heute kam dann diese mail (relativ schnell)
___________________
Sehr geehrter Herr ....
die Aussage der Firma Meister in richtig. Die nochmals technisch überarbeiteten Neugeräte waren bisher leider nicht lieferbar.
Die aufgelaufenen Aufträge werden durch unsere Auftragsbearbeitung nach und nach bearbeitet. Wir müssen Sie leider
nochmals um ca. 1 Woche Geduld bitten. Sie erhalten das Gerät schnellstmöglich.

Vielen Dank.
___________________

Dies war jetzt meine Geschichte
Es kann ausserdem garnicht sein, dass Saeco die Garantie eblehnt! Das ist gesetzlich geregelt. Die können eigentlich nur auf den Verkäufer verweisen.


Gruß Schlumpie
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #6
Andy
Andy
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Original von Schlumpie
soweit ich weiss, gibt es in Deutschland eine gesetzlich geregelte Garantiebestimmung von 24 Monaten, für alles und jeden!

Sorry, aber damit (und dem Ende der Mail) outest Du Dich als völlig unwissend. 8)

Lies doch noch mal in Ruhe, was ich oben geschrieben habe. Dann vielleicht mal ein Blick ins BGB (ist auch online verfügbar) und klärt seit über 100 Jahren diese Art Fragen in Deutschland. (Wobei die Details dazu doch komplizierter sind, als hier darzustellen wäre.)

Gruß
Andreas
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #7
B
blackmanticore
Gast
So, hab heute ne Mail an meinen I-Net Händler geschrieben da ich telefonisch keinen erreicht habe.

Hätte ich mal lieber gleich machen sollen. So ca. 3 Stunden nach meiner Mail hat mich ne nette Dame angerufen um mich zu fragen ob ich damit einverstanden bin, dass sie die Maschine in den nächsten Tagen bei mir abholen lassen. Hab vorhin auch grad noch ne Bestätigungsmail mit den Versanddokumenten bekommen.

Ich hab die dann auch gleich noch auf die Reaktion von Saeco angesprochen. Mir wurde dann gesagt, dass das bei Saeco seit Anfang des Jahres so gehandhabt würde.

Bin mal gespannt wies jetzt weiter geht... Ich hoffe mal, dass ich jetzt nicht 6-8 Wochen warten muss. An den Kaffee kann man sich nämlich schnell gewöhnen :D

Grüße

Walter
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #8
A
ankaro
Gast
Hallo,

nachdem man mir gestern auf meinen ersten Post schnelle Hilfe hat zukommen lassen, kann ich dir vllt. in deiner Sache ein wenig helfen.

Vorab : Hast du die Maschine bei einem unternehmer gekauft ? Ist die Maschine neu oder gebraucht ?

Zur Sache :
Zu unterscheiden sind die Begriffe Gewährleistung und Garantie.

Kauft man eine Kaffeemaschine (Waschmaschine, Trockner...) so haftet der Verkäufer grdsl. 2 Jahre lang auf Sachmängelfreiheit (das ist die Gewährleistung).
Grdsl deshalb : Handelt es sich um einen Verkauf von Privat kann der nicht unternehmerisch handelnde Verkäufer die Gewährleistung komplett ausschließen. Dies ist aber kein Automatismus (KANN ausschließen).

Der Unternehmer als Verkäufer kann ggü seinem als Verbraucher agierenden Kunden die Gewährleistung nicht ausschließen. Er kann sie bei Gebrauchtwaren jedoch auf 1 Jahr begrenzen.

Voraussetzung für eine Sachmangelhaftung ist jedoch, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang (meist, nicht jedoch zwingend, der Zeitpunkt zu dem du die Maschine erhalten hast) vorgelegen hat.

Innerhalb der ersten 6 Monate wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Der Verkäufer hat binnen dieses Zeitraums lediglich die Möglichkeit den Beweis zu führen, dass der Mangel eben nicht vorgelegen hat. Der Käufer selbst muß keinen Beweis führen : er hat die Vermutung auf seiner Seite.

Nach diesen 6 Monaten, also für die verbleibenden 18 Monate, hat der Käufer den Beweis zu führen, dass der Mangel bei Gef.Übergang vorgelegen hat.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass derjenige Verbraucher der bei einem Unternehmer gekauft hat in den ersten 6 Monaten sehr gut gestellt ist.

Aus der Gewährleistung erwächst ihm (unter anderem, aber hier nur darauf eingehend) der Anspruch auf Beseitigung des Sachmangels.
Der Käufer kann nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Dieses Wahlrecht läuft zumeist jedoch ersteinmal leer, da der Verkäufer gleichzeitig das Recht hat, die Sache zu reparieren.

Für den Unternehmer ist das ganze aber nicht unbedingt ein Beinbruch, denn er kann wiederum seinen Lieferanten in Anspruch nehmen. Am Ende landet also die finanzielle Belastung für die Mangelbehebung in den meisten Fällen beim Hersteller.

Bei der Garantie (meist eine Haltbarkeitsgarantie) wird eine gewisse Beschaffenheit durch den Verkäufer oder aber auch einen Dritten "freiwillig" zugesichert. Bei der Haltbarkeitsgarantie eben die Mangelfreie Beschaffenheit über eine gewisse Dauer. Zum Verhältnis der Garantie und der Gewährleistung untereinander möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

Die Garantiebedingung selbst können dabei einigermassen frei gestaltet werden. Ein ausführlicher Blick in die Garantiebedingungen dürfte also für ein großes Stück Erkenntnis sorgen.

Für die praktische Anwendung : Sind Garantie und Gew.Leistung munter nebeneinander vorhanden sollte man sich wohl am besten die beiden in Anspruch zu nehmenden anschauen...
Ist der Händler ein Chaot und bekannt für schlechte Arbeit ? Dann vllt. doch lieber zum garantiegebenden Hersteller. Händler ist bekannt für schnelle und gute Leistung und sitzt am Ende noch neben der Haustür ? Dann vllt. doch lieber zum Händler. Das muss sich dann jeder selbst überlegen.

Ich hoffe ein wenig Klarheit in die Begrifflichkeiten gebracht zu haben.

Meine Ausführungen sind nur gedacht einen Überblick in die Grundzüge zu verschaffen insb. in die hier im Thread ineinandergerutschten begrifflichkeiten Gew.Leistung und Garantie. Sie sind aber schlussendlich doch immer noch stark verkürzend und wollen und können erst recht keine Rechtsberatung ersetzen.

Gruß
ankaro
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #9
B
blackmanticore
Gast
Hallo ankaro

Erst mal vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag. Ich hatte zwar während meines Studiums auch mal ein Semester Wirtschafts- und Datenschutzrecht allerdings hab ich mich abgesehen von der Klausur nie wirklich mit Produkt- und Sachmängelhaftung beschäftigt.

Nachdem mein Gerät in den nächsten Tagen durch den Händler abgeholt wird hat die Frage für mich jetzt aber eher grundsätzlichen Charakter bekommen.

In den Garantiebestimmungen steht gleich anfangs: „Für die von uns in Verkehr gebrachten Geräte erhalten sie in Deutschland Garantieleistungen…“

Wie is das „Von uns in Verkehr gebrachten Geräte“ jetzt zu verstehen. Meine Primea wurde schließlich irgendwann einmal von Saeco hergestellt und auch an irgendjemanden z.B. den Großhändler verkauft. Für mich ist damit die Bezeichnung „In Verkehr bringen“ erfüllt.

Hier geht es ja auch darum, dass z.B. auf die Brühgruppe 5 Jahre Garantie gegeben werden. Diese Garantie kann ich aber nur in Anspruch nehmen wenn sich Seaco nicht dagegen sträubt.

Mich würde eure Meinung zu dem Thema interessieren.

Grüße

Walter
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #10
S
Schlumpie
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Original von Andy
Original von Schlumpie
soweit ich weiss, gibt es in Deutschland eine gesetzlich geregelte Garantiebestimmung von 24 Monaten, für alles und jeden!

Sorry, aber damit (und dem Ende der Mail) outest Du Dich als völlig unwissend. 8)

Lies doch noch mal in Ruhe, was ich oben geschrieben habe. Dann vielleicht mal ein Blick ins BGB (ist auch online verfügbar) und klärt seit über 100 Jahren diese Art Fragen in Deutschland. (Wobei die Details dazu doch komplizierter sind, als hier darzustellen wäre.)

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

also als völlig unwissend will ich mich nicht schimpfen,
ich hatte die Info aus den Daten: (von wegen 100 Jahre) ;)

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Der letzte Satz ist hier wohl der kausus Knacktus.
Abgesehen davon hat Saeco die folgenden Daten drin stehen.

3. Dieses Gerät ist für den nichtgewerblichen Einsatz konzipiert. Die Laufzeit dieser Garantie beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Auf das Herzstück unserer Kaffeevollautomaten, die herausnehmbare Brühgruppe, gewähren wir Garantie von 5 Jahren.

4. Dieses Gerät fällt nur dann unter die von uns gewährte Garantie, wenn es in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gekauft, bei Auftreten des Mangels dort betrieben wird und die Garantieleistungen auch in diesen Ländern erbracht werden können. Der Verbraucher hat nur dann Ansprüche aus dieser Garantie, wenn er die innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mängel spätestens innerhalb von zwei Monaten nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich anzeigt. In allen Ländern außerhalb der europäischen Union gelten die landesspezifischen gesetzlichen Garantiebedingungen. In diesem Zusammenhang widerspricht die Saeco International Group SPA als Hersteller des Produkts und Eigentümer des Markenzeichens Saeco der Vermarktung von Geräten und Produkten mit dem Markenzeichen Saeco in den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums, wenn diese von Saeco zur Bestimmung außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums vermarktet wurden.

Selbst wenn ich so unwissend sein sollte,
habe ich mit der aussage recht, dass Saeco sich nicht sperren kann, da hier die sechs Monate noch nicht überschritten sind, egal wo er die Maschine in der EU gekauft hat. :p

oder etwa nicht ?
Ich habe mich wohl auch etwas unwirsch ausgedrückt
Gruß Schlumpie
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #11
Andy
Andy
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Original von Schlumpie
Der letzte Satz ist hier wohl der kausus Knacktus.

Der Satz ist Dein Freischein zum unbeschwerten Glück. :D

Original von Schlumpie
Abgesehen davon hat Saeco die folgenden Daten drin stehen.

Du springst wieder munter zwischen Gewährleistung und Garantie hin und her. Das BGB unterscheidet da aber ganz klar.

Original von Schlumpie
Selbst wenn ich so unwissend sein sollte,
habe ich mit der aussage recht, dass Saeco sich nicht sperren kann, da hier die sechs Monate noch nicht überschritten sind, egal wo er die Maschine in der EU gekauft hat. :p
oder etwa nicht ?

Du schaffst mich. Du versuchst gerade die 6 Monate Beweislastumkehr in Deine Argumentation für den Anspruch der Garantie zu vergewaltigen.

Ähmmmm, das paßt aber gar nicht.

Schon gar nicht, weil die Garantie ja 24 Monate oder mehr ist. und es gar nicht darauf ankommt, ob der Mangel von Anfang an da war, weil die Garantie den ganzen Zeitraum der Garantie abdeckt und Saeco halt garantiert, dass nix kaputt geht.
Du verstehen? :D

Original von Schlumpie
Ich habe mich wohl auch etwas unwirsch ausgedrückt
Gruß Schlumpie

Nee, das ist nicht das Problem in Deinem Fall. :D :D :D

BTW: Ich bin kein Jurist. ich wurde nur 2 Semester mit BGB gequält und das war noch vor der Reform. Damals war Garantie noch kein Thema im BGB. Glaub ich zumindest. Ich erinnere mich jedenfalls nicht.

Aber ich habe dieses Semester wieder Privatrecht gewählt. Wird bestimmt ne nette Auffrischung.
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #12
A
ankaro
Gast
Wie is das „Von uns in Verkehr gebrachten Geräte“ jetzt zu verstehen. Meine Primea wurde schließlich irgendwann einmal von Saeco hergestellt und auch an irgendjemanden z.B. den Großhändler verkauft. Für mich ist damit die Bezeichnung „In Verkehr bringen“ erfüllt.

So stellt sich das auch in meinen Augen dar (reine Überlegung). Die Maschine dürfte wohl in Verkehr gebracht sein, wenn der Hersteller sie willentlich in den "Verkaufsverkehr" gebracht hat. Ich schätze der Hersteller will damit wohl primär bereits das Aufkommen von Gedanken an einen Garantieanspruch hinsichtlich Geräten die ihm abhanden gekommen sind ausschließen, sowie vermutlich Nachbauten (aus China ? gibts sowas auch bei Kaffeemaschinen ? in anderen technischen Sparten scheint das ja nen echter Fluch geworden zu sein) . Das würde ja auch Sinn machen : für Maschinen, für die jemand nie ein äquivalent in Geld gesehen hat will er ungern auch noch durch Garantieleistungen draufzahlen.

Hier geht es ja auch darum, dass z.B. auf die Brühgruppe 5 Jahre Garantie gegeben werden. Diese Garantie kann ich aber nur in Anspruch nehmen wenn sich Seaco nicht dagegen sträubt.
Nun, wer eine Garantie "gibt", ist auch (grdsl.) daran gebunden. Natürlich ihm Rahmen der "Garantiebedingungen". Man kann sich nicht hinstellen (und das wird wohl auch kein großer Hersteller machen) eine Eigenschaft auf lange Zeit zusichern und wenn dann doch etwas passiert behaupten die Garantie sei ja gar nicht ernst gemeint gewesen. Wer einen Kaufvertrag schließt kann sich ja auch nicht eine Woche später überlegen "lieber doch nicht". Aus Garantien erwachsen dem Garantienehmer Ansprüche. Wenn der Garantiegeber davon nichts mehr wissen will könnte man beginnen mit dem Versuch seine Ansprüche durchzusetzen.
Allerdings und hier kommen wir von der grundsätzlichen (und oberflächlichen) Betrachtung zurück zu deiner Brühgruppe , kann ich mir im Falle Saeco nicht vorstellen, das diese dort ihren gegeben Garantien nicht nachkommen. Ich denke deine Brühgruppe würde auch im 4. Garantiejahr von Saeco noch so behandelt werden wie von Saeco ihrer Garantie versprochen.
Ich schätze die Aussagen deiner gelangweilte Support Frau aus dem Eingangspost solltest du im Gespräch mit einem anderen Mitarbeiter nochmal hinterfragen. Vermutlich sagt der ganz was anderes ? Praktisch hast du ja aber momentan sowieso kein weiteres Problem, der Händler scheint die Mängelbeseitigung ja zügig angehen zu wollen. Und sollte die Brühgruppe wirklich mal kaputt gehen kann man sich dann ja konkret drum kümmern.

An dieser Stelle will ich anmerken, dass meine Brühgruppe nunmehr knapp 10 ! Jahre alt ist und bis auf neue Dichtungen sich ohne irgendwelche Probleme im Originalzustand befindet. Solides Stück.

Also : Abwarten und Kaffee trinken :)

Gruß
ankaro
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #13
Andy
Andy
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Original von ankaro
Wie is das „Von uns in Verkehr gebrachten Geräte“ jetzt zu verstehen. Meine Primea wurde schließlich irgendwann einmal von Saeco hergestellt und auch an irgendjemanden z.B. den Großhändler verkauft. Für mich ist damit die Bezeichnung „In Verkehr bringen“ erfüllt.

So stellt sich das auch in meinen Augen dar (reine Überlegung). Die Maschine dürfte wohl in Verkehr gebracht sein, wenn der Hersteller sie willentlich in den "Verkaufsverkehr" gebracht hat.

Hab gerade einen Definitionsauszug aus EU-Richtinien gefunden:

"Inverkehrbringen ist die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung im Gebiet der Gemeinschaft."
"Ein Produkt wird auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird. Unter Bereitstellung ist die Überlassung eines Produkts nach der Herstellung mit dem Ziel des Vertriebs oder der Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt zu verstehen. Außerdem bezieht sich der Begriff Inverkehrbringen nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes einzelne Produkt, unabhängig davon, ob es als Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde. Das Produkt gilt als überlassen (= in Verkehr gebracht), sobald seine Übergabe oder die Übereignung stattgefunden hat. Diese Überlassung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen."
Original von blackmanticoreDiese Garantie kann ich aber nur in Anspruch nehmen wenn sich Seaco nicht dagegen sträubt.

M.E. ist die Garantie neben dem Kaufvertrag ein weiterer Vertrag. Juristen haben ja immer so tolle Sprüche. Hier wäre das : Pacta sund servanda - Verträge sind einzuhalten (o.ä)
So einfach nach Nasenfaktor oder Budgetlage sträuben geht nicht.
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #14
F
fredy5
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So, jetzt schalte ich mich mal dazwischen. Jetzt kapier ich gar nichts mehr.
Ich habe jetzt den gesamten Thread 2 x gelesen, und verstehe nicht, was die Aussage ist.
Ich habe auch eine Maschine aus dem internet und als ich diese versucht habe zu registrieren, hieß es von Saeco aus, das die Maschine nicht aus Deutschland sei, und man sie deshalb nicht registrieren könnte. Ich habe auch mit dieser gelangweilten Dame gesprochen, und diese teilte mir auch mit, das ich über Saeco Deutschland keine Garantie habe. Ich kann mich nur an meinen Händler wenden weil die Maschine aus dem Ausland ist und dort auch repariert wird. Blöderweise ist mein Händler auch nicht mehr da. Gut, ist mein Problem, sehe ich auch ein. Aber auf dem Gerät steht Saeco und da ist es doch erstmal egal in welchem Land (hauptsache EU) ich die Maschine gekauft habe, oder? Garantie muss doch sein, ich habe ne Rechnung, die Maschine ist neu.
Bitte schreibt doch mal ohne die BGB-Sachen und ohne §§-Quatsch. Einfaches Deutsch, damit ich das jetzt auch mal verstehe, was ich machen soll wenn meine Maschine das spinnen anfängt.
Danke

Gruß

Fredy
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #15
Andy
Andy
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GARANTIE IST FREIWILLIG!

DER HERSTELLER BESTIMMT ALLEINE DAS WIE UND IN WELCHEN FÄLLEN!

Ist das klar genug für Dich?

Wende Dich bei Problemen an Deinen Händler und da hast Du Anspruch auf Gewährleistung.
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #16
F
fredy5
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Seit wann ist Garantie denn Freiwillig? Der Hersteller ist doch gebunden an seine Garantieversprechen, oder? Wenn das bei Saeco anders ist, wird das wohl meine letzte Maschine dieses Herstellers sein.
Und du brauchst auch nicht schreien....Wenn du keine Lust aufs antworten hast, dann lass es
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #17
Andy
Andy
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Es ist halt sehr müsig immer wieder das gleiche zu schreiben.


Garantie ist kein Versprechen. Garantie ist ein Vertrag. Und wenn Saeco Reimportierte Maschinen explizit in den Garantiebedingungen ausschließt, dann ist das Teil des Vertrages.

Und mal ehrlich. Die Garantiebedingungen kannst Du doch überalle vor dem Kauf nachlesen und wenn Du mal bei den anderen Herstellern nachschaust, dann wirst Du da ähnliches finden.

Irgendwann wollen sonst die Kunden noch Garantie auf die Nachbauten aus China.

Nachtrag: Wenn der Händler nicht mehr existent ist, ist die Gewährleistung natürlich mit ihm nicht mehr existent. Geh doch einfach mal zu einem Service und frag nach. Ich denke schon, dass die die Reparaturen noch im Rahmen der 2jährigen Gewährleistungsfrist übernehmen. Außer da gibt es intern entsprechende Anweisungen.
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #18
F
fredy5
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Ja, das habe ich ja auch verstanden. Nur irgendwer hat doch die Maschine gebaut. Und dieser jemand hat auch Saeco auf die Maschine geschrieben. Dann wird doch auch dieser jemand Garantie auf seine neue Maschine geben, oder?
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #19
Andy
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Ich bin ja kein Jurist aber so ist das halt nicht in Deutschland.

Der Hersteller vertreibt die Geräte ja nicht. Das machen die Händler. Die sind auch damit verantwortlich und haftbar. Nicht der Hersteller.

Der Verkäufer haftet dafür, dass das Gerät beim Verkauf (nicht für die Dauer) funktioniert. Das gilt 2 Jahre bei uns und nennt sich Gewährleistung. Sie ist gesetzlich geregelt. In den ersten 6 Monaten muss Dir der Händler beweisen, dass der Fehler nicht von Beginn an vorhanden war, was kaum möglich ist und daher spricht man von einer Beweislastumkehr.
In den folgenden 1,5 Jahren musst Du es als Kunde beweisen.
Hier kommt es auf den Händler an, wie der sich verhält.

Besteht parallel eine Garantie des Herstellers (die gilt für die dauerhafte Haltbarkeit während der ganzen Garantiezeit), kannst Du entscheiden, was Du in Anspruch nimmst. Allerdings bestimmt hier alleine der Hersteller die Regeln .
 
  • Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten? Beitrag #20
Andy
Andy
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Soweit ich weiß, ist es auch kein Automatismus, dass der Verkäufer die defekten Geräte dem Hersteller zurückgeben kann und neue bekommt.
Das wird wohl alles im Liefervertrag stehen müssen.

Rein theoretisch könnte der Hersteller das nicht anbieten und so müßte der Verkäufer die Geräte selbst auf eigene Kosten reparieren und dies in seine Kalkulation einbringen.

Ich denke aber, das die meisten Hersteller in Deutschland den Verkäufern doch die Geräte und Ersatzteile ersetzen. Aber bei Autos ist das doch auch so eine Mischung. Übernimmt da nicht auch der Autohändler die Arbeitszeit selbst?
 
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Garantie bei nicht von Saeco bezogenen Geräten?

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